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Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

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Clever Reach

Dies ist ein E-Mail-Marketingdienst.

Verarbeitungsunternehmen

CleverReach GmbH & Co. KG
Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • CleverReach GmbH & Co. KG
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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office@datenschutz-nord.de

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reCAPTCHA

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Deutschland
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Datenempfänger
   

AKDB Hauptverwaltung
Hansastraße 12-16
80686 München
Postfach 150 140
80042 München

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Stadt Vaihingen an der Enz
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Vaihingen an der Enz
Drohne Vaihingen an der Enz
Vaihingen an der Enz

Arztregister - Eintragung beantragen

Sie müssen sich zuerst in das Arztregister eintragen lassen, wenn Sie anschließend für eine ärztliche oder psychotherapeutische Tätigkeit zugelassen werden möchten.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen führen für jeden Zulassungsbezirk ein Arztregister. Es enthält Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit, die für die Zulassung von Bedeutung sind.

Voraussetzungen

Sie müssen

  • als Ärztin oder Arzt approbiert sein und
  • einen Nachweis vorlegen über
    • den Abschluss einer Facharztausbildung oder
    • eine in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erworbenen Ausbildung gemäß der Richtlinie 2005/36 EG.

Für eine Eintragung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut müssen Sie

  • als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut approbiert sein und
  • einen Fachkundenachweis in einem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannten Richtlinienverfahren der Psychotherapie (Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) vorlegen.

Verfahrensablauf

Die Eintragung in das Arztregister müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen vorgelegt und die Gebühr für die Eintragung bezahlt haben, besteht ein Anspruch auf Eintragung in das Arztregister.

Sie erhalten dann eine schriftliche Information über die erfolgte Eintragung in das Arztregister.

Fristen

Keine

Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • bei Namensänderungen die betreffende Urkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Approbationsurkunde
  • Zeugnis über den Studienabschluss
  • Urkunde über die Facharztanerkennung oder die Qualifikation im Richtlinienverfahren der Psychotherapie
  • Anerkennung über eine erworbene Fachgebiets-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung, fakultative Weiterbildung oder Fachkundenachweis entsprechend der Weiterbildungsordnung
  • gegebenenfalls Promotionurkunde bzw. Nachweise über das Recht, akademischer Grade oder Titel zu führen
  • gegenebenfalls Genehmigungsurkunde zum Führen eines im Ausland erworbenen akademischen Grads
  • lückenlose Nachweise (zum Beispiel Zeugnisse, Bescheinigungen) über die ausgeübte Tätigkeit seit dem Staatsexamen
  • aktuelle ausgestellter Nachweis (zum Beispiel Zeugnisse oder Bescheinigung) über die derzeitige Tätigkeit
  • gegebenenfalls Staatsangehörigkeitsnachweis
  • bei fremdsprachlichen Dokumenten: in beglaubigter Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers oder Übersetzerin

Die Unterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen.

Kosten

EUR 100,00

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

die Arztregisterstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung, in deren Zulassungsbezirk Sie wohnen

Hinweis: Haben Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, können Sie das Arztregister frei wählen.

Vertiefende Informationen

  • Approbation als Arzt beantragen

Freigabevermerk

16.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg